Fördermöglichkeiten: BuT & steuerliche Absetzung von Nachhilfe erklärt (für Eltern)
Gute Nachhilfe soll schnell starten – ohne Stress mit Formularen. In diesem Leitfaden seht ihr als Elternteil, welche Förderung es gibt (Bildungs‑ und Teilhabepaket, Bremen‑Pass), wie ihr den Anspruch prüfst und was steuerlich möglich ist. Alles kompakt, verständlich und mit Checklisten.
Teil 1: Bildungs‑ und Teilhabepaket (BuT) – Lernförderung
BuT ermöglicht kostenlose Lernförderung für Schüler:innen, wenn sie ohne Unterstützung die Lernziele nicht erreichen würden. Anspruch besteht typischerweise bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG. Die Bewilligung erfolgt nur mit Schulbestätigung (Nachweis des Förderbedarfs).
Dein Weg zum BuT‑Antrag – Schritt für Schritt
- Kurzes Gespräch mit der Klassenleitung: Förderbedarf bestätigen lassen (z. B. Mathe, Deutsch, Englisch).
- Schulbestätigung/Beiblatt ausfüllen lassen (Formular je Kommune/Jobcenter).
- Anbieter auswählen und Termin sichern (z. B. kostenlose Probestunde vereinbaren).
- BuT‑Antrag beim zuständigen Amt einreichen (Jobcenter/Sozialamt/Kommunale Stelle).
- Bewilligung abwarten – danach startet die geförderte Nachhilfe sofort.
Welche Unterlagen solltest du bereithalten
- Personalausweis/Pass, ggf. Bewilligungsbescheid (Bürgergeld/Wohngeld/Kinderzuschlag/AsylbLG).
- Schulbestätigung des Förderbedarfs (mit Fach, Zeitraum, Umfang).
- Daten des Anbieters (Name, Kontaktdaten, ggf. Trägernummer).
Tipps, damit dein BuT‑Antrag schnell durchgeht
- Themenliste kurz notieren (z. B. Bruchrechnung, Textaufgaben) – erleichtert die Schulbestätigung.
- Zeitraum realistisch wählen (z. B. 3–6 Monate) und regelmäßige Einheiten einplanen.
- E‑Mail‑Adresse und Telefonnummer korrekt angeben, auf Rückfragen zeitnah reagieren.
Bremen‑Pass: Kostenfreie Nachhilfe für Kinder mit Förderbedarf
In Bremen können Schüler:innen mit Bremen‑Pass unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei Nachhilfe erhalten. Die Schule bestätigt den Bedarf – danach übernimmt die Stadt die Kosten bei zugelassenen Anbietern.
Teil 2: Nachhilfe & Steuern – was ist (nicht) absetzbar
Wichtig vorweg: Privat finanzierte Nachhilfe ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Es gibt aber Ausnahmen, die du kennen solltest. Dieser Teil ersetzt keine Beratung; er hilft dir, die richtigen Stichworte parat zu haben.
Typische Ausnahmen (Überblick)
- Berufsbedingter Umzug: Nachhilfe für Kinder kann im Rahmen der Umzugskosten angesetzt bzw. erstattet werden (je nach Regelung).
- Lerntherapie mit medizinischer Indikation: Mit Attest/Verordnung kann sie als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen.
- Arbeitgeberzuschuss/Beihilfe: Manche Arbeitgeber oder Stipendien fördern Unterricht – prüfen, ob es Programme gibt.
Was meist nicht funktioniert
- Allgemeine private Nachhilfekosten als Sonderausgaben – werden i. d. R. nicht anerkannt.
- Kinderbetreuungskosten: Nachhilfe zählt nicht als Betreuung (daher hier meist keine Absetzung).
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Unterricht fällt nicht unter typische Haushaltshilfen.
Hinweis: Steuerrecht ändert sich. Prüfe im Zweifel die ELSTER‑Hinweise, Lohnsteuerhilfe oder Steuerberatung, besonders bei Sonderfällen (Umzug, Attest, Leistungen des Arbeitgebers).
To‑do‑Liste: Wenn du Steuervorteile prüfen willst
- Rechnungen/Verträge sammeln und Zahlungen dokumentieren (Datum, Betrag, Zweck).
- Sonderfall prüfen: Umzug im Steuerjahr? Ärztliches Attest für Lerntherapie vorhanden? Arbeitgeberzuschüsse möglich?
- Belege mit der Steuererklärung einreichen bzw. bereithalten; in ELSTER passende Felder/Anlagen nutzen.
Wie euch die AT Academy unterstützt – unkompliziert zur Förderung
Die AT Academy hilft euch beim BuT‑Antrag und bei Bremen‑Pass: Wir liefern euch die nötigen Angaben, stellen eine kostenlose Probestunde bereit und starten nach Bewilligung direkt mit Einzelunterricht online (volle 60 Minuten). Transparente Pakete und kurzes Feedback inklusive.
- Individuelle Lernstandsdiagnose und klarer Lernplan mit Meilensteinen.
- Übungsblätter & Karteikarten‑Impulse passend zum Förderbedarf.
- Flexible Termine – auch kurzfristig – damit du schnell starten kannst.
Fazit: Erst Förderung prüfen, dann strukturiert starten
BuT und Bremen‑Pass können komplette Kosten abdecken. Steuerlich ist Nachhilfe meist nicht absetzbar – außer in Sonderfällen. Mit klarer Checkliste und Unterstützung startest du schnell und ohne Umwege.
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